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Sorgerecht: Wann darf das Sorgerecht entzogen werden

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Sorgerecht: Wann muss sich der Staat einmischen?

07.06.2011, 11:50 Uhr | Maria Held

Ab wann ist das Sorgerecht in Gefahr? (Foto: imago)

Ab wann ist das Sorgerecht in Gefahr? (Foto: imago)

Die Zahl der Sorgerechtsentzüge in Deutschland ist binnen vier Jahren um 40 Prozent gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entzogen die Gerichte im Jahr 2009 in insgesamt rund 12.200 Fällen, Eltern vollständig oder teilweise das Sorgerecht für ihre Kinder. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Einen zweiten "Fall Kevin", in dem in Bremen die Misshandlungen des Stiefvaters zum Tod des zweijährigen Jungen führten, darf es nicht geben, darin sind sich alle einig. Doch was muss geschehen, bis ein Richter entscheidet, dass ein Kind bei seinen leiblichen Eltern nicht die nötige Fürsorge erfährt? Es muss sogar sehr viel geschehen sein. Und es arbeiten viele Menschen daran, das Schlimmste zu verhindern. Drogen, Gewalt, Zwangsheirat, Krankheit: Wir haben Fälle gesammelt, in denen Jugendamt und Erziehungsberater eingreifen und Jugendrichter zum Wohl des Kindes leiblichen Eltern das Sorgerecht entziehen.

170 Minuten für das Leben einer Familie

170 Minuten hat ein Richter für einen Fall von Sorgerechts-Entzug - so ist der innerbetriebliche Richtwert. Doch kann man in nicht einmal drei Stunden über eine Familie entscheiden? Nein. Es müssen Akten gelesen werden, Gutachter beauftragt, Gespräche geführt werden, man muss sich in Kinder - verschüchtert, gehemmt - einfühlen. Die Richter müssen sich auf die Einschätzungen der Sozialarbeiter verlassen. Denn ein Sorgerechtsentzug hat schwerwiegende Konsequenzen. Für die betroffenen Kinder allerdings bietet er oft die bessere Lebensperspektive. Doch welche Konstellationen sind das, bei denen eine staatliche Autorität entscheidet, es ist besser, ein Kind nicht bei den leiblichen Eltern aufwachsen zu lassen?

Sorgerecht: Richter haben das letzte Wort

Wolfgang Hofmann ist Familienrichter in Darmstadt. Zwischen zehn- und zwanzigmal pro Jahr  entscheidet er, leiblichen Eltern das Sorgerecht ganz oder in Teilen zu entziehen. In jedem Fall waren zuvor die Mitarbeiter des Jugendamtes aktiv und haben versucht, schwierige familiäre Situationen zu entschärfen. "Das sind natürlich die schwerwiegenden Fälle, in denen eine Mitarbeit durch die Eltern von vornherein abgelehnt wird oder - was noch sehr viel häufiger auftritt - dass nur mit Lippenbekenntnissen eine Bereitschaft signalisiert wird, tatsächlich sich jedoch nach kurzer Zeit abzeichnet, dass eine ernsthafte Mitarbeit nicht zu sehen ist."

Keine Mitarbeit, kein Sorgerecht

"Im Fall Kevin war alles zu spät, aber eigentlich ist unsere Arbeit so aufgestellt, dass das nicht passieren darf. Selbst wenn wir zu früh eingreifen, können sich die Eltern ja vor Gericht wehren", erklärt Michael Krause vom Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt. In wirklichen Akutfällen von Kindeswohlgefährdung kann das Jugendamt ohne richterliche Anordnung handeln, die Kinder aus einer Familie nehmen und in eine Pflegestelle bringen. Doch immer muss eine ordentliche Anhörung der Beteiligten folgen, in denen die Richter nach Wegen suchen, den Familien zu helfen, in denen der Richter den Eltern aber auch die Konsequenzen ihres Handelns klar macht: Keine Mitarbeit, kein Sorgerecht.

Folgende Maßnahmen können die Familiengerichte anordnen:

  • Öffentliche Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen

  • Für die Einhaltung der Schulpflicht sorgen

  • Sie können Elternteilen verbieten, sich in derselben Wohnung oder am selben Ort aufzuhalten wie die Kinder oder Kontakt zu ihnen aufzunehmen 

Ein Entzug der Personensorge darf nach BGB §1666 nur dann angeordnet werden, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Er steht am Ende einer langen Kette.

Das Wächteramt des Staates

"Es ist ja nicht so, dass wir mit allen Mitteln bestrebt sind, den Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Ganz im Gegenteil. Aus meiner Sicht ist es für ein Kind das Beste, wenn es in einer intakten Familie aufwächst", das ist Hofmanns Überzeugung. "Wenn in der leiblichen Familie aber kein gesundes und gedeihliches Aufwachsen garantiert ist, dann muss der Staat sein Wächteramt ausüben und das Familiengericht eingreifen."

"Es ist das dauernde Spannungsfeld zwischen zu viel und zu wenig Eingreifen", sagt Michael Krause. 2009 gab es in Frankfurt mehr als 200 Verfahren, in denen es um die Prüfung von gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls ging, bei mehr als der Hälfte der Fälle wurde das Sorgerecht ganz oder in Teilen entzogen. In Teilen bedeutet beispielsweise, dass die leiblichen Eltern nicht über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen dürfen.

Wo finden die Kinder eine neue Familie?

Kleinkinder werden dann häufig in Pflegefamilien aufgenommen, oft wird sogar eine Adoption angebahnt. Jugendliche dagegen finden ihre Perspektive in einem Heim oder einer betreuten Wohngemeinschaft. Wird das Sorgerecht teilweise entzogen, leben die Kinder in Pflegefamilien oder Wohngruppen, dann treffen die Sozialpädagogen die alltäglichen Entscheidungen, das Wesentliche wird mit den Eltern abgesprochen.

Jede Familie bekommt eine Chance

Kein Entzug des Sorgerechts ist dauerhaft festgeschrieben, denn die Fälle müssen in regelmäßigen Abständen den Richtern wieder vorgelegt und neu beurteilt werden. Natürlich gibt es Geschichten mit Happy End, wenn die Eltern einsehen, dass sie ihre Situation ändern müssen und mit Hilfe des Jugendamtes auch können. Selbst in einem Fall, in dem extreme Gewalt eine Rolle spielte, wurde das Sorgerecht wieder an die leibliche Mutter übertragen, nämlich für ihr neugeborenes Baby, nachdem sie ein älteres Kind getötet hatte.

Doch Hofmanns Fazit ist ernüchternd: "Man darf nicht die Augen davor verschließen, dass es Eltern gibt, die nicht in der Lage sind, dauerhaft die Aufgaben einer Erziehung zu übernehmen. Die interessieren sich dann letztlich auch gar nicht mehr für ihre Kinder, sie halten keinen Kontakt mehr, ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. " Für ihn ist dann klar, dass es für die Entwicklung der Kinder besser ist, sie ihren Eltern zu entziehen. "Es gibt dann nach einer gewissen Zeit natürlich auch von den Kindern kein Interesse mehr zurückzukommen, je nachdem wie alt sie sind und wie gut sie in ihre neue Familie integriert sind."

Eigentlich sind Kontakte zu den leiblichen Eltern erwünscht, solange das mit dem Kindeswohl vereinbar ist, doch nicht selten gestalten sich die Treffen problematisch. Manchmal muss ein Richter die Treffen auf zwei pro Jahr begrenzen, die nur in Begleitung von Sozialarbeitern stattfinden dürfen - auf Wunsch der Kinder. Das ist immer dann der Fall, wenn Gewalt zu befürchten ist. Wurden Kinder von ihren Eltern missbraucht, ist es sehr wahrscheinlich, dass den Eltern der Kontakt völlig verboten wird.

Entzug des Sorgerechts ist letztes Mittel

Zeichnet sich eine massive Kindeswohlgefährdung ab, muss der Staat eingreifen. "Eine außerfamiliäre Unterbringung in einem Heim ist natürlich das, was wir am weitesten hinauszögern wollen, aber oft sind die Fälle so eindeutig, dass es keinerlei Alternative gibt", so Richter Hofmann. Schließlich ist auch jeder Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich verantwortlich. Krause erzählt einen Fall, in dem ein Mitarbeiter eine Familie betreute, die Mutter ließ das drei Monate alte Baby alleine, am nächsten Tag war es tot, zur Verantwortung wurde der Jugendamt-Mitarbeiter gezogen, er wurde verhaftet.

Die Zahl der Fälle von Sorgerechtsentzug ist nicht gestiegen, so die Statistik, aber die Experten sind sich einig, dass die Probleme massiver geworden, das soziale Netz der Großfamilie fehle oft. "Familie findet ja nicht im luftleeren Raum statt, das ist eine Verstrickung von finanziellen Ängsten, Missbrauch, Drogen, Aggressionen." Dementsprechend sind die Hilfsangebote ausgerichtet: Schuldnerberatung, Anti-Gewalt-Training, Suchtberatung...

Richter Hofmann versucht die Ursachen zu erkennen, seiner Meinung nach wachsen heute die jungen Menschen nicht mehr in die Elternrolle hinein: "Für alles braucht man eine Qualifikation, eine Erlaubnis oder einen Führerschein, nur nicht dafür, Eltern zu werden. Aber das hat ja auch seinen Grund: Stellen Sie sich vor, man bräuchte eine Genehmigung um Kinder zu bekommen! Heute, da es kaum mehr Großfamilien gibt, sind immer mehr junge Männer und Frauen nicht darauf vorbereitet, Eltern zu werden, weil sie nicht einfach in die Rolle hineinwachsen. So fehlt auch das Familiennetzwerk, das die jungen Eltern unterstützt und entlastet. Wobei sich andere Eltern wiederum natürlich sehr gewissenhaft und verantwortungsbewusst auf ihre neue Rolle vorbereiten"

Öffentliches Interesse ist von Vorteil

Michael Krause weiß, dass die Arbeit der Jugendämter stark im öffentlichen Fokus steht. Er sieht darin Vorteile: Die Gerichte arbeiten intensiver mit den Jugendämtern zusammen. "Wir brauchen die Gerichte, wir brauchen die Erziehungsberater, denn wir können gar nicht alles selbst leisten und vor allem brauchen wir die aufmerksamen Bürger, die Hinweise auf Gefährdungen geben."

Die meisten Hinweise auf Kindeswohlgefährdung kommen aus den Kindergärten, denn die Erzieher kennen die Familien, deren Umfeld und sehen die Kinder jeden Tag. Sie bemerken auch kleine Vernachlässigungen wie, kein Frühstück, schmutzige Kleidung, ungekämmte Haare, blaue Flecken. Oft verplappern sich die Kinder auch. Hellhörige Erzieher werden erst das Gespräch mit den Eltern suchen und dann die Jugendämter einschalten.

Kinder suchen selbst Hilfe

Dabei sei es nicht zu unterschätzen, wie oft sich betroffene Kinder selbst melden, zum Beispiel über das Kinderschutz-Telefon der Stadt. Eltern, die nicht mehr weiter wissen, suchen ebenso Rat. Hinweise können auch anonym gegeben werden, betont Krause. Vor allem konkrete Beobachtungen beispielsweise von Nachbarn zu dem, was in den Familien passiert - Schreien, Schlagen, Alleine-Lassen - helfen weiter: "Das Jugendamt ist nicht so mächtig. Wir nehmen nicht einfach Kinder weg und stecken sie ins Heim, aber wir gehen ernstzunehmenden Hinweisen nach und vor allem bieten wir Hilfen an und suchen nach Auswegen aus den Problemen."


Quelle: t-online.de

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Kommentare (21)

zum Forum

Thema: "Sorgerecht: Wann darf das Sorgerecht entzogen werden"

Supernanny schrieb: am 29. März 2012 um 23:50:00
(4) (0) Sorgerecht
Wenn Menschen sich entschließen Kinder zu bekommen, haben sie im Normalfall das Sorgerecht, gleichzeitig auch die Sorgepflicht.
Das Recht kann/muss entzogen werden, wenn die Eltern ihrer Pflicht nicht in adäquatem Maße nachkommen. Sei es in der Pflege, Vormundschaft, Führung, Anleitung und Förderung, als auch in der Fürsorge, emotionale Zuwendung und Bindung. Tip: Googlet die Bedürfnispyramide, wer die nicht versteht, sollte Silberfische züchten, aber keine Kinder in die Welt setzen!!!!!!!
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Supernanny schrieb: am 29. März 2012 um 23:37:33
(1) (0) §8a
Ich arbeite seit 7 Jaheren in der Jugendhilfe, bin Pädagoge und habe mit genau diesem Thema sehr häufig zu tun. Der Staat, die
Jugendämter und die Jugendhilfeträger sind bestrebt, die Familie als funktionierendes System zu erhalten und eine Kindeswohlgefährdung nach §8a abzuwenden. Dazu gehört viel Erfahrung, mitarbeit der Familien und ein sensibles Gespür. Eine falsche Entscheidung kann verherende Folgen haben, egal ob Herausnahme oder Verbleib. Ich bin für umfassende Elternkurse als P
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Gerda M. schrieb: am 8. Dezember 2011 um 19:34:40
(2) (3) Sorgerecht: Wann darf das Sorgerecht entzogen werden?
Die Schicksale vernachlässigter und getöteter Kinder bewegen die Nation und führen
zu vermehrten inobhutnahmen. Von Kindern, die aus falscher Fürsorge von ihren Eltern getrennt werden, erfahren wir wenig. Denunziation von Nachbarn genügt um ein Kind ruck zuck aus seiner Familie zu holen. Fehlentscheide der Behörden werden meist durch immer neue Anschuldigungen vertuscht und damit verbleiben diese Kinder weiterhin in Fremdpflege. Dadurch werden ganze Familien traumatisiert und ruiniert.
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