24.06.2011, 15:44 Uhr | Özlem Yilmazer
Ordnung ja - Zucht nein: Was dürfen Lehrer? (Foto: imago)
Der Rohrstock ist aus den deutschen Klassenzimmern verbannt. Heute müssen Lehrer auf andere Art für Ruhe und Ordnung in der Schule sorgen. Dabei dürfen sie nicht zu weit gehen. Handgreiflichkeiten und Kollektivstrafen sind tabu. Viele Streitfälle landen vor den Gerichten. Was dürfen Lehrer und was nicht?
Früher konnte es schmerzhafte Folgen haben, wenn Schüler ihre Hausaufgaben vergessen hatten. Lehrer ahndeten solche Vergehen mitunter mit einem leichten Schlag mit dem Lineal. Das ist heute zum Glück anders. Denn solche Methoden, mit denen Lehrer einst schludrige oder vorlaute Schüler gezüchtigt haben, sind in Deutschland per Gesetz verboten. Pädagogen setzen heute auf gewaltfreie Methoden, um für mehr Disziplin zu sorgen.
Dennoch fliegt immer noch auch mal ein Schlüsselbund durch das eine oder andere Klassenzimmer. Oder der Ausflug fällt für die ganze Klasse ins Wasser, weil einer der Schüler Mist gebaut hat. Zu weit dürfen Lehrer dabei nicht gehen. Doch auch Schüler und Eltern reagieren zuweilen überzogen. Streitfälle gibt es viele, einige werden vor Gericht ausgetragen.
Grundsätzlich regelt das Schulgesetz eines jeden Bundeslandes die Formen der Bestrafung von Schülern. Die Gesetze liefern den rechtlichen Rahmen. In ihnen ist nicht von Strafen die Rede, sondern von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Landet ein Fall beim Anwalt, muss dieser meist schauen, ob die erteilte Strafe verhältnismäßig war oder nicht. Die Palette an Sanktionen reicht von einem schriftlichen Verweis etwa bei wiederholtem Vergessen der Hausaufgaben über den Klassenwechsel bis zur Entlassung von der Schule.
"Sie sind nicht zulässig", sagt Schul- und Beamtenrechtsexperte Frank Wieland. Ein Beispielfall: Wenn ein Schüler etwas Beleidigendes über den Lehrer an die Tafel schreibt und der Übeltäter nicht zu ermitteln ist, darf der Lehrer nicht die ganze Klasse bestrafen. "Das geht nicht. Das verletzt auch das Rechtsbewusstsein der anderen", sagt Josef Kraus, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Verweigern aber alle die Mitarbeit, sei eine Zusatzarbeit für alle in Ordnung.
Schüler müssen es sich auch nicht gefallen lassen, wenn ihre Klassenarbeit als schlechtes Beispiel vor der Klasse besprochen wird. "Natürlich sollen andere Schüler aus den Fehlern einzelner Schüler lernen. Aber das muss immer auf einer sachlichen und seriösen Ebene stattfinden", sagt Kraus, der Schulleiter eines Gymnasiums in Bayern ist. Genauso ginge es nicht, die Noten vor der Klasse zu verkünden.
"Bloßstellen passt nicht in unsere Zeit", sagt Kraus und fügt hinzu: "Man darf nicht persönlich werden." Sprüche wie "Das wundert mich bei Deinem Elternhaus überhaupt nicht" oder "Deine Eltern sind ja sowieso nur Hartz-IV-Empfänger" seien nicht in Ordnung. "So etwas ist absolut tabu", betont Kraus. In einem Fall habe ein Schüler in Unterwäsche turnen müssen, weil er seine Sportsachen vergessen hatte, erzählt Alexander Grimm, Vorstandsmitglied des Bundeselternrats. "Das verletzt die Würde."
Berichten Kinder von solchen Fällen, sollten Eltern zunächst mit dem Kind darüber sprechen. Grimm rät, im nächsten Schritt andere Eltern auf ähnliche Erfahrungen anzusprechen. Erst dann sollte auf den betreffenden Lehrer oder Klassenlehrer zugegangen werden. Gibt es keinen Konsens, sei der Gang zum Schulleiter ratsam. Eltern- oder Schülervertreter sollten hinzugezogen werden.
Wirft ein Lehrer seinen Schlüsselbund durch die Klasse, um für Ruhe zu sorgen, könnten Eltern auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. "Das ist ein Lehrerfehlverhalten", sagt Anwalt Wieland.
Beim Thema Gewalt herrscht ebenfalls Einigkeit und eine eindeutige Rechtslage. "Laut Gesetz ist es schon lange kein Thema mehr", sagt Grimm. Dennoch komme es vor, dass Lehrer die Kontrolle verlieren.
Auch den umgekehrten Fall gebe es. Anders sehe es aus, wenn der Lehrer in einer Keilerei eingreifen und zum Schutz einen Schüler herauszerren müsse, sagt der Rechtsexperte Wieland. Schickt der Lehrer einen Störenfried vor die Tür, darf er ihn dabei aber nicht zerren.
Das Stören des Unterrichts sei ein besonderer Fall, sagt Wieland. Hierbei seien Ordnungsmaßnahmen des Lehrers angemessen. "Denn darunter leiden auch die anderen. Da muss der Lehrer allein zum Schutz der anderen Schüler tätig werden." In Konfliktfällen rät Grimm Lehrern, möglichst erst im Nachgang zu reagieren und nicht unmittelbar eine Strafe zu verhängen.
Eltern, die glauben, ihr Kind werde zu Unrecht beschuldigt, sollten dem nach Ansicht von Grimm nachgehen. "Ist das aber nicht der Fall, sollten sie nicht bis zum Letzten nach einer Ausrede suchen, sondern sich der Herausforderung stellen." Auch Rechtsanwalt Wieland ist der Meinung, dass Eltern nach dem erzieherischen Wirken schauen sollten, bevor sie Rechtsbeistand einschalten. "Unter Umständen tut man dem Kind keinen Gefallen." Schulleiter Kraus appelliert an die Eltern: "Manchmal fühlen wir uns ziemlich machtlos, wenn die Eltern jede Mitarbeit verweigern."
Quelle: dpa
Pit schrieb:
am 3. Juli 2011 um 17:13:32
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Es gibt wenig Möglichkeiten
Vielleicht gibt es ja an den weiterführenden Schulen Möglichkeiten, Schüler auszuschließen. Leider gibt es
das an Hautschulen nur, wenn Gefahr für die Mitschüler besteht. Ansonsten sind die Disziplinierungsmöglichkeiten gering: Da können Schüler schon mal einen Lehrer zutiefst beleidigen (Schlampe, Fick dich,..), es passiert nicht viel. Die Schulämter haben alle Angst vor dem Gericht und lassen ihre Lehrer hängen. Wo gibts denn sonst noch sowas? Das sind die eigentlichen Übeltäter!
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Peter Koch schrieb:
am 3. Juli 2011 um 16:45:59
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Streit in der Schule
In vielen Fällen liegt es aber auch am Elternhaus, wenn die Erziehung nicht stimmt.Wenn den eigenen Kindern keine
Benimm Regeln beigebracht werden kann man von Ihnen auch keine Höflichkeit, keinen Fleiss, keinen Respekt usw erwarten.Erwachsene sind immer noch Vorbilder.
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peter schrieb:
am 3. Juli 2011 um 16:38:12
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lehrer
was bilden sich heute die dusseligen eltern eigentlich ein . erziehung beginnt zu hause , und nicht in der schule . in der schule
bekommen die kinder den feinschliff . sollten die kinder in der schule daneben benehmen , sollten die lehrer ruhig mal eine ohrfeige verteilen dürfen. habe ich als schüler auch bekommen . wenn ich eine gescheuert bekommen habe vom lehrer war das auch berechtigt . und geschadet hat es mir nicht . aus mir ist privat und beruflich auch was geworden . aber vehätschelt
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