08.12.2011, 12:39 Uhr
Jugendliche haben meist gesteigerte materielle Ansprüche. Daher ist es sinnvoll, sie selbst zum Geldverdienen zu animieren. (Quelle: imago)
Neue Chucks, einmal Kino, ein iPod, das aktuellste Handy-Modell. Mit zunehmendem Alter wachsen bei Jugendlichen auch die Ansprüche. Und das Taschengeld ist dafür längst nicht ausreichend. Weil Mama und Papa Sonderwünsche meist nur begrenzt finanzieren, entscheiden sich viele Teenager, in den Ferien einen Nebenjob anzunehmen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Wichtig zu wissen: Ferienjobs sind nicht automatisch steuerfrei.
Wieder hat Lukas zu viele Songs heruntergeladen und schon reicht ihm das Taschengeld nicht mehr. Um dann noch mit seinen Freunden ins Kino zu gehen, muss Lukas den Opa anpumpen. Jugendlichen wie Lukas fällt es schwer, den verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erlernen. Doch dies ist gerade deshalb wichtig, um als Erwachsener nicht in Schuldenfallen zu geraten. Dennoch gibt es viele Teenies, die so viel Taschengeld bekommen, dass für sie Markenklamotten und Co. selbstverständlich sind.
Jugendliche hätten oft viel Geld zur Verfügung, ohne etwas dafür tun zu müssen, so Erziehungsberaterin Dorothee Lappehsen-Lengler. Sie gewöhnten sich an dieses hohe Niveau und fänden es dann als Erwachsene häufig schwer, mit Geld umzugehen und auch mal Einschränkungen hinzunehmen. Die Erziehungsberaterin hält es daher für sinnvoll, Jugendliche zum Geldverdienen zu animieren. "Beispielsweise könnte so eine große Anschaffung wie der Führerschein ein Anlass sein, dass das Kind sich auch mit eigenem Geld beteiligt", sagt Lappehsen-Lengler.
Doch wie findet man denn nun einen Ferienjob? Wie überall versprechen auch hier Beziehungen und Mundpropaganda am meisten Erfolg. Nachfragen lohnen sich, bei Eltern, Nachbarn, dem Supermarkt in der Nachbarschaft, an der Tankstelle, auf dem Reiterhof. Ein beliebter Einstiegsjob ist Betreuer bei Feriencamps. Gerade Jugendliche, die eine erzieherische Laufbahn einschlagen wollen, können hier auch wertvolle Erfahrungen sammeln. Auch Zeitungsinserate sollte man studieren.
Doch nicht hinter jeder Anzeige in der Zeitung oder auch online verbirgt sich ein seriöses Jobangebot. Stiftung Warentest warnt: "Finger weg von dubiosen Angeboten. Typische Merkmale sind teure 0190- oder 0900-Rufnummern zur Kontaktaufnahme, Versprechen über hohe Verdienstmöglichkeiten oder Firmen, die ihren Namen nicht nennen. Lassen Sie sich nicht auf Angebote ein, bei denen Sie zuerst ein Einführungsseminar, PC-Programme oder Fotos für die Castingagentur bezahlen müssen. In der Regel bleibt man auf den Kosten sitzen."
Voraussetzung für einen Job ist, dass die Einschränkungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. "Eltern sollten sich auf jeden Fall an diese sinnvollen Regelungen halten", sagt Lappehsen-Lengler. Demnach dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren überhaupt nicht arbeiten, und auch ältere Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen. Während der Schulzeit dürfen Jugendliche maximal zwei Stunden pro Tag und nur zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends Geld verdienen. In den Ferien sind maximal vier Wochen, also 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden erlaubt. An Wochenenden gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Arbeitsverbot für Jugendliche. In der Gastronomie gelten etwas andere Arbeitszeiten. Bis 22 Uhr dürfen Jugendliche ab 15 Jahren jobben, bedienen dürfen sie allerdings erst mit 16 Jahren.
In den meisten Fällen bekämen Schüler und Studenten den kompletten Brutto-Verdienst auch netto ausbezahlt, wenn sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten, so die Steuerexpertin. Erst ab einem Brutto-Verdienst von monatlich 900 Euro müssen auch Schüler Abgaben zahlen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Allerdings können diese im Folgejahr über eine Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Zur Berechnung der Einnahmen, die auf Lohnsteuerkarte erzielt werden, können mindestens 920 Euro pauschale Werbungskosten und alle Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Studenten ziehen zusätzlich die Ausbildungskosten ab, beispielsweise für Bücher und Schreibwaren.
Schüler, die keiner weiteren Tätigkeit nachgehen, sollten zudem wissen: Ein Ferienjob ist von Sozialabgaben nur befreit, wenn dieser im Voraus auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die 50 Arbeitstage am Stück geleistet werden oder sich zum Beispiel auf verschiedene Ferien verteilten. Auch das Jobben für verschiedene Unternehmen ist laut NVL kein Problem, solange man die Grenze von 50 Arbeitsagen pro Kalenderjahr nicht überschreitet.
Bei Ferienjobs solle unbedingt beachtet werden, dass das Einkommen der Kinder auf Leistungen wie Unterhalt oder Hartz IV angerechnet werde, mahnt Lappehsen-Lengler. Sie warnt davor, einfach drauflos zu jobben. Eltern könnten Gefahr laufen, Ansprüche auf Kindergeld oder Steuerfreibeträge für das Kind zu verlieren. Übersteigt der Verdienst des Kindes etwa die Grenze von 8004 Euro pro Kalenderjahr, und sei es nur um einen einzigen Cent, müssen die Eltern das gesamte Kindergeld für dieses Jahr zurückbezahlen. Die verlorengegangenen Ansprüche können sich schnell so summieren, dass sich der Ferienjob nicht mehr lohnt. Weil sich die Verdienstgrenzen häufig verändern, sollten Eltern sich kurzfristig vor Jobantritt des Kindes über die aktuellen Freibeträge informieren.
Quelle: t-online.de
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