08.12.2011, 12:38 Uhr
Das von den Eltern gegebene Taschengeld sollte bei jüngeren Kindern wöchentlich, bei älteren monatlich ausgezahlt werden. (Quelle: imago)
Der Eintritt in die Schullaufbahn geht meist mit dem ersten Taschengeld einher. Es bildet die Grundlage für das Erlernen des vernünftigen Geldumgangs. Mit den gesammelten Geldbeträgen können sich die Heranwachsenden bereits zwischen Sparen und Konsumieren entscheiden und somit den Umgang mit Geld erlernen. Die Zuteilung des Taschengeldes ist ein erstes Lernprogramm für den Umgang mit Geld, das Eltern für ihre Kinder bereitstellen.
Das von den Eltern gegebene Taschengeld sollte bei jüngeren Kindern wöchentlich, bei älteren monatlich ausgezahlt werden. Die Beiträge sollten dem Kind zur freien Verfügung stehen. Empfehlenswert sei es aber, dass Eltern weiterhin für Fahrkarten, Schulmaterial und besondere Ausgaben, die sein müssen, aufkommen.
Nur wenige wissen genau, was sich hinter der rechtlichen Regelung des "Taschengeldparagraphs" tatsächlich verbirgt. In diesem Paragraphen wird nicht etwa die Notwendigkeit oder die Höhe eines Taschengeldes geregelt, sondern ausschließlich festgelegt, wann ein (Kauf-)Vertrag mit einem Minderjährigen wirksam zustande kommt. Jugendliche und Kinder ab dem siebten Lebensjahr können mit ihren Mitteln, das heißt ihrem Taschengeld, etwas kaufen - sie sind bedingt geschäftsfähig. Normalerweise können Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 18 Jahren ohne die Einstimmung ihrer Eltern keine Geschäfte tätigen. Wenn ein Kauf aber vom Taschengeld gemacht wird, dann muss dank des Taschengeldparagraphen keine Einwilligung der Eltern vorliegen. Das Taschengeld steht prinzipiell zur freien Verfügung. Natürlich muss der Kauf dem Alter und Bedürfnissen des Kindes entsprechen.
Quelle: t-online.de
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