08.12.2011, 12:38 Uhr
Wie viel Taschengeld ist für welches Alter angemessen? (Quelle: imago)
Die Vergabe von Taschengeld ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist Sache der Eltern, wie viel Taschengeld sie ihrem Nachwuchs geben wollen oder können. Es gibt aber einige Taschengeldempfehlungen, zum Beispiel von Jugendämtern, bezüglich der Höhe des wöchentlichen oder monatlichen "Einkommens" der Kinder, an denen sich Eltern orientieren können.
Alter | Taschengeld |
4 - 5 Jahre | 50 Cent wöchentlich |
6 - 7 Jahre | 1,50 bis 2 Euro wöchentlich |
8 - 9 Jahre | 2 bis 2,50 Euro wöchentlich |
10 -11 Jahre | 13 bis 16 Euro monatlich |
12 -13 Jahre | 18 bis 22 Euro monatlich |
14 -15 Jahre | 25 bis 30 Euro monatlich |
16 -17 Jahre | 35 bis 45 Euro monatlich |
18 Jahre | 70 Euro monatlich |
Die Taschengeldempfehlung für 16-, 17- und 18-Jährige gilt für Jugendliche, die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind - zum Beispiel Schüler oder arbeitslose Jugendliche.
Die Höhe des Taschengeldes richtet sich einmal nach dem Alter des Kindes und zum anderen nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Über beides sollten Eltern mit ihren Kindern reden. Ältere Kinder und Jugendliche sind zumeist einsichtiger bei diesem Thema, wenn Eltern die Karten offen auf den Tisch legen.
Die Elternredaktion von t-online.de hat bei Eltern nachgefragt: Gut 26.000 User haben abgestimmt und mitgeteilt, ab welchem Alter ihre Kinder Taschengeld bekommen haben beziehungsweise bekommen würden. 37,2 Prozent würden Taschengeld erst ab sechs oder sieben Jahren geben. Damit widerspricht ein Großteil der User dem Vorschlag der Jugendämter, bereits ab einem Alter von vier bis fünf Jahren Taschengeld in geringer Menge zu geben. Für Taschengeld in diesem Alter sind nur 10,6 Prozent. 18,5 Prozent der User sind für Taschengeld ab einem Alter von acht oder neun Jahren und 20,6 Prozent sind der Meinung, dass es Taschengeld erst ab dem zehnten Lebensjahr geben sollte. Mit 3414 Stimmen (13,1 Prozent) ist auch der Anteil derjenigen überraschend hoch, deren Kinder gar kein Taschengeld bekommen.
Unabhängig von der Höhe des Taschengeldes ist es wichtig, dass klare Regeln zum Verwendungszweck des Taschengelds vereinbart werden. "Man kann beispielsweise verabreden, dass man dem Kind Schulsachen wie Stifte und Blöcke kauft, dass es sie aber selbst ersetzen muss, wenn es sie verliert", schlägt König vor. Bei der Bemessung des Taschengelds sollte man ein bisschen großzügig sein. "Kosten die Klebebildchen, die ein Kind sich wöchentlich kauft, einen Euro, sollte man fünfzig Cent mehr geben. So haben die Kinder etwas Spielraum und können auch mal für größere Wünsche sparen", sagt König.
Heimbewohner erhalten jeden Monat ein Taschengeld, das sie für ihre persönlichen Bedürfnisse, wie Körperpflege, Geschenke oder Hobbys ausgeben können. Der Betrag beläuft sich bei volljährigen Bewohnern auf 89,70 Euro (West) beziehungsweise 86,06 Euro (Ost). Von diesem Geld müssen auch die Zuzahlungen zu den Leistungen der Krankenversicherung sowie Gesundheitsleistungen finanziert werden, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wie zum Beispiel Brillen und nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Für Minderjährige wird das Taschengeld von der zuständigen Landesbehörde festgesetzt, so der Sozialverband Deutschland (SoVD).
Quelle: t-online.de
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