Die U7a-Untersuchung. (Foto: Archiv)
Seit 2008 muss die so genannte U7a als weitere Vorsorge von allen Kassen bezahlt werden. Sie ist vor allem dazu gedacht, früh genug allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen sowie Übergewicht zu erkennen und einzugreifen.
Der Arzt achtet hier auch besonders auf Spuren von Vernachlässigung oder Misshandlung. Diese Vorsorgeuntersuchung findet um den dritten Geburtstag herum statt und dient unter anderem dazu, zu sehen, ob das Kind reif ist für den Kindergarten. Neben den oben genannten Punkten achtet der Kinder- und Jugendarzt hier auch verstärkt auf Sprachentwicklungsstörungen sowie Zahn-, Mund- oder Kieferanomalien. Zusätzlich werden auch jetzt, wie bei jeder U-Untersuchung, die Maße des Kindes genommen, es wird gewogen und sein Seh- und Hörvermögen überprüft.
Quelle: t-online.de
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