15.04.2009, 13:20 Uhr | mmh
Klassenfahrt: Souvenirkauf, Disco und Duschen gehen auf eigenes Risiko. (Bild: Imago)
Schüler sind bei einem Ausflug mit ihrer Klasse zwar gesetzlich unfallversichert. Das gilt aber in der Regel nicht für Discobesuche oder das Besorgen von Souvenirs. Diese Aktivitäten erfolgten außerhalb der unmittelbaren schulischen Aufsicht, weshalb sie nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen, erläutert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in Andernach. Gleiches gelte für sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen, Trinken oder Duschen.
Quelle: dpa
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