16.10.2009, 10:36 Uhr
Kinder sind beim Sankt-Martins-Umzug des Kindergartens versichert. (Bild: Imago)
Veranstaltet der Kindergarten einen Sankt-Martins-Umzug, sind die Kinderunfallversichert. Gleiches gilt für den Weg zum Umzug und den anschließenden Heimweg - Umwege sind allerdings ausgenommen. Das teilen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen mit.
Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen auch ehrenamtliche Helfer, wenn sie im Auftrag der Leitung teilnehmen. Nicht versichert sind dagegen die Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten gehören.
Damit es erst gar nicht zum Unfall kommt, empfehlen die Versicherer helle Kleidung und Reflektoren. Besser als rote oder grüne Reflektoren strahlen silberne oder weiße zurück. Anhänger lassen sich am besten mit einem Band von maximal fünf Zentimetern befestigen. Helfende Begleitpersonen tragen nach Möglichkeit Warnwesten.
Quelle: dpa
Hansovi schrieb:
am 20. August 2010 um 03:04:35
(0)
(0)
Re:
Ehrenamtliche sollten sich unbedingt über ihren Versicherungsschutz informieren, viele denken einfach, sie seien sowieso mitversichert,
falss doch mal was passiert..dem ist aber nicht immer so, lies hier:
http://www.geldsparen.de/sparen/Vorsorge_Versichern/ehrenamt-und-versicherung-engagement-fuer-die-gute-sache-absichern.php
mehr
Kommentar melden
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Die neue Frühlingskollektion von Topmarken: tolle Schuhe, Mode u.v.m. - Versand gratis. mehr
Extravagante und schicke Damen-
mode für die neue Saison: jetzt online bestellen. von WENZ
Was Eltern über Einkommens- grenzen, Anträge und Auszahlung wissen sollten. Kindergeld 2012

Giftig, mangelhaft, gefährlich? Worauf Eltern beim Spielzeugkauf achten sollten. Spielzeug
Ärger, Chaos, Emotionen in Familien miterleben. zum Video