10.03.2011, 11:11 Uhr
Unterhaltsrecht: Alleinerziehende von Über-Dreijährigen Kindern müssen nicht immer in Vollzeit arbeiten. (Foto: imago) (Quelle: imago)
Braucht ein Kind eine besondere Betreuung, muss ein alleinerziehender Elternteil nicht Vollzeit arbeiten. Das gilt auch dann, wenn das Kind deutlich älter als drei Jahre ist. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt.
Nach der Trennung der Eltern betreute die Mutter den 1999 geborenen gemeinsamen Sohn allein. Der Junge litt unter Legasthenie und einer hyperkinetischen Störung (ADHS, Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung). Die Mutter sah deswegen einen "erhöhten Betreuungsaufwand" und arbeitete nur 23 Stunden in der Woche. Der Mann wollte jedoch keinen Unterhalt mehr für seine frühere Frau zahlen. Er argumentierte, dass das gemeinsame Kind so umfassend fremd betreut werde, dass die Mutter Vollzeit arbeiten könne.
Die Richter wiesen das zurück. Die Mutter habe weiterhin einen Anspruch auf Unterhalt. Zwar könne nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein solcher Unterhalt bei Über-Dreijährigen nur noch bei kind- oder elternbezogenen Gründen gewährt werden. Die Richter des OLG fanden diese in dem Fall aber gegeben.
Die vorliegenden Beweise hätten bestätigt, dass die Mutter ihren Sohn besonders intensiv betreuen müsse. Die Betreuung sei für die weitere Entwicklung des Jungen bedeutend. Damit liege ein kindbezogener Grund für den Anspruch auf Unterhalt vor. Die Belastung der Mutter bis in die Abendstunden neben ihres Jobs sei weiterhin ein elternbezogener Grund. Der Unterhaltsanspruch könne auch nicht befristet werden, weil das Ende der Betreuungsbedürftigkeit von Kindern nicht vorherzusehen sei.
Quelle: dpa-tmn
sj schrieb:
am 3. August 2011 um 07:03:02
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besondere Beteuung
na dann weiß ich nun, weshalb so viele Kinder Legasthenie oder AHDS haben! Damit die Mutter mehr Geld bekommt! Ich bin
nämlich der Meinung, dass heutzutage sehr schnell mit Attesten irgendwas festgelegt wird, und das Kind immer eine gute Ausrede hat etwas nicht zu üben. Und die Mütter holen sich ihren Vorteil über das Kind!
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ziehmama schrieb:
am 20. Juni 2011 um 20:26:39
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Unterhalt
ja und was macht man,wenn das Kind 18. ist,jegliche Ausbildung abbricht und als Vater soolst du dafür zahlen, weil das eigne Kind
zu faul ist.
Wo sind da die Gesetze.
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hm schrieb:
am 14. März 2011 um 09:28:32
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@Peter §
Mensch Peter, hast Du nicht gerade versucht, mir in einem anderen Forum Deine Unentbehrlichkeit (Keilriemen usw.) klar zu machen?
Wenn Du verheiratet gewesen sein solltest und jetzt nur noch löhnen darfst frage ich Dich hier nochmal. Sind nicht solche unabhängigen Frauen wie ich (auch wenn sie nie die Motorhaube vom BMW aufmachen) die bessere Lösung für Euch Männer?
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