11.02.2011, 11:24 Uhr
Wie viel Unterhalt kriegt wer? Wenn ein neuer Ehepartner hinzukommt, darf das nicht auf Kosten der ersten Ehefrau gehen. (Foto: imago) (Quelle: imago)
Bundesverfassungsgericht erklärt Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für verfassungswidrig: Bei der Bestimmung des Unterhaltsbedarfs darf ein neuer Ehepartner nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner. Der Maßstab für den Unterhalt müsse unabhängig davon bestimmt werden, ob der unterhaltspflichtige Partner erneut geheiratet hat. Maßgeblich seien die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der die Folgen einer neuen Heirat bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs einbezogen hatte, sei verfassungswidrig.
Im konkreten Fall hatte die Klägerin nach 24 Jahren Ehe zunächst 618 Euro Unterhalt pro Monat von ihrem Ex-Mann bekommen. Als der Mann wieder heiratete, wurde der Unterhalt auf 488 Euro herabgesetzt. Der Grund: Seit 2008 berücksichtigt der Bundesgerichtshof bei der Berechnung des Bedarfs auch Unterhaltspflichten gegenüber einem neuen Ehepartner. Dies führte regelmäßig dazu, dass der geschiedene Partner weniger Geld bekam.
Das sei nicht zulässig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht: Nach dem Gesetz sind die "ehelichen Lebensverhältnisse" Maßstab für den Unterhaltsbedarf (Paragraf 1578 BGB). Hierfür sei nach dem Willen des Gesetzgebers der Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich. Dem Unterhaltsberechtigten sollte "der erreichte Lebensstandard gesichert und insbesondere sein sozialer Abstieg vermieden werden", so die Richter.
Der Bundesgerichtshof habe sich über dieses Konzept hinweggesetzt, kritisieren die Verfassungsrichter. Anstelle der "ehelichen Lebensverhältnisse" setze der BGH eigenmächtig den Maßstab der "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse". Das überschreite die erlaubten Grenzen der Gesetzesauslegung durch den Richter.
Quelle: dpa
jubo schrieb:
am 2. August 2011 um 16:49:45
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Unterhalt BVerfG
Es gibt anscheinend doch noch vernünftige Richter, die Männer an ihr gegebenes Wort erinnern...
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golomu schrieb:
am 26. Februar 2011 um 06:53:39
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Unterhalt
Bei diesem Urteil frage ich mich, warum es in Deutschland die Möglichkeit einer Scheidung überhaupt gibt. Jeder sollte auch in
einer Ehe oder Partnerschaft selbst für seinen Unterhalt aufkommen. Das ist ja ein Rückfall ins Mittelalter! Dann sollte aber auch wieder das Schuldprinzip bei der Scheidung eingeführt werden. Wer ehewidrig verhält bekommt auch keinen Unterhalt. Zuviele - immer noch mehrheitlich Frauen - verlassen sich aufs Versorgungsinstitut "Ehe" u. lassen den Ex-Partner "bluten".
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Peter § schrieb:
am 15. Februar 2011 um 14:30:19
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Dirk-Nachtrag
Gleichzeitig bot sich die Möglichkeit sie in meine Beamtenkrankenkasse für einen lächerlichen Betrag von 80€ pro Monat
incl.Pflegeversicherung aufzunehmen wenn ihr jährliches eigenes Einkommen nicht 17.000€ übersteigt. Sie ist selbstständig und Bezahlte bisher den Satz von 350€ Krankenkassenbeiträgen. Ich selbst habe dadurch keine Vorteile außer dem Familienzuschlag von gerundeten 110€ mehr im Monat,aber was soll`s.
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