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Urteil: Kind verletzt sich an Zaun - Eigentümer haftet nicht

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Kind verletzt sich an Zaun - Eigentümer haftet nicht

15.11.2011, 10:18 Uhr

Ein Eigentümer ist für die Sicherheit seines Grundstücks zuständig - aber er haftet nicht immer. (Quelle: imago)

Ein Eigentümer ist für die Sicherheit seines Grundstücks zuständig - aber er haftet nicht immer. (Quelle: imago)

Ein Grundstückseigentümer muss seinen Zaun so sichern, dass er keine Gefahr für andere darstellt. Verletzt sich ein Kind, weil es an dem Zaun hochgeklettert und dann heruntergefallen ist, haftet der Grundstückseigentümer allerdings nicht. Das entschied das Landgericht Coburg (Az.: 21 O 609/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Kind schwer verletzt

In dem Fall hängte sich ein sechsjähriges Mädchen an die Eisenstange eines Zauns. Diese löste sich, das Kind fiel zu Boden und verletzte sich schwer. Das Kind musste zehn Tage im Krankenhaus bleiben. Die Eltern waren der Meinung, der Grundstückseigentümer habe die Stange nicht ausreichend befestigt, daher müsse er 7500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Eigentümer haftet nicht

Das Gericht wies die Klage ab. Zwar habe der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich dafür zu sorgen, dass andere nicht zu Schaden kommen. Dies gelte jedoch nur gegenüber befugten Benutzern eines Grundstücks. Der Grundstückseigentümer müsse außerdem nicht damit rechnen, dass sich sechsjährige Kinder alleine und ohne Aufsicht dort aufhalten würden.


Quelle: dpa-tmn

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Kommentare (7)

zum Forum

Thema: "Urteil: Kind verletzt sich an Zaun - Eigentümer haftet nicht "

Hörby7 schrieb: am 21. Dezember 2011 um 18:50:06
(3) (0) Sturz
Am besten ist, alles hochziehen, dann kann keinem etwas passieren. Unheimlich mit was man sich alles herumschlägt.

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bambus 04 schrieb: am 9. Dezember 2011 um 09:59:48
(5) (0) eigentümer haftet ?
ein schöner beitrag der zeigt wohin die gedanken der menschen gehen um an anderer leute geld zukommen . es hat sich
eine gesellschaft der geldgierigen entwickelt . anstatt mit einander zu leben geht es nur noch darum wie - wo oder bei was kann ich das meiste schmerzensgeld abkassieren . dieser richter hat mal zum wohle der allgemeinheit ein urteil gesprochen .
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Silvia schrieb: am 6. Dezember 2011 um 10:30:03
(11) (0) @Edel
Rechtlich kann ich keine Auskunft geben, da müsste man einen Juristen fragen. Ich bin aber der Meinung, dass man nicht für alles und
jedes einen "dummen" Schuldigen suchen sollte. Dass sich Ihre Enkelin beim Sturz erheblich verletzt hat, ist natürlich bedauerlich und ich wünsche ihr rasche Genesung. Aber sowas passiert halt nicht immer durch die Schuld eines anderen. Bin selber als Kind mit dem Fahrrad mal böse gestürzt aufgrund eines Fahrfehlers.
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