14.11.2011, 15:37 Uhr
Auch eine Kindertagesstätte darf den Betreuungsplatz kündigen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Eine Kindertagesstätte darf den Betreuungsvertrag mit den Eltern ohne Angabe von Gründen kündigen. Sieht der Vertrag eine beidseitige Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vor, ist diese gültig, auch wenn kein Grund angegeben wird. Das hat das Amtsgericht München entschieden (AZ: 222 C 8644/11), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
In dem Fall hatte ein kleiner Junge seit September 2007 eine Kindertagesstätte besucht. Im März 2011 kündigte die Einrichtung den Eltern den Platz, ohne Gründe anzugeben.
Die Eltern waren der Meinung, dass die vereinbarte Kündigungsfrist und somit die Kündigung unwirksam sei. Es sei aus pädagogischer Sicht wichtig, dass ihr Sohn seine gesamte Kindergartenzeit in einer Einrichtung verbringe. Daher dürfe eine Kündigung nur wegen erheblicher Gründe ausgesprochen werden.
Den Antrag der Eltern auf eine einstweilige Verfügung wiesen die Richter zurück. Die Kündigung sei wirksam. Kindergartenkinder müssten nicht zwingend in einer Einrichtung betreut werden. Ein Wechsel sei zwar nicht ideal, aber in der Regel verkraftbar.
Quelle: dpa-tmn
BK schrieb:
am 21. November 2011 um 12:42:41
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Kündigung Kita
Ich habe berufl. mit Kita's zu tun und musste in meinem Bereich feststellen, dass Kinder von Eltern, welche den
Betreuungsplatz aus eigener Tasche zahlen auch regelmäßig die Kita besuchen. Kinder, deren Platz vom Amt bezahlt oder bezuschusst werden kommen auffallend unregelmäßig zur Kita. Natürlich gilt das nicht pauschal für alle aber es fällt auf. Zu den Gründen möchte ich hier nicht spekulieren. Wenn man diesen Eltern jetzt kündigt ist das Geschrei groß. Es wird dann mit allem Möglichen g
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Claudia schrieb:
am 20. November 2011 um 22:52:45
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@rusticus
Das ist auch meine Erfahrung. Bei unserem Sohn in der Gruppe war so ein Kind. Das Mädchen kam wenn es hoch kommt 1 x die Woche in
den KiGa, nach einem guten halben Jahr wurde den Eltern gekündigt. Schade um das Mädchen, es hätte die Betreuung, vor allem die Regelmäßigkeiten und Sprachförderung, bitter nötig gehabt, aber die Eltern haben diese Chance verspielt.
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Ingrid schrieb:
am 18. November 2011 um 15:58:15
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Kündigung
Ich bin Tagesmutter und habe in 28 Jahren schon einmal gekündigt. Die Mutter hat meine Dienste in Anspruch genommen und mich
gleichzeitig überall schlecht gemacht. Ich kann mit Kritik umgehen, aber mir gegenüber kam keine an. Da ich selbständig bin ist das für mich geschäftsschädigend und das akzeptiere ich nicht. Die Vertrauensbasis war zerstört.
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