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Urteil zum Kindesunterhalt: Schwarzarbeiter sind zahlungspflichtig


Unterhaltsrecht
Als Schwarzarbeiter entlarvt: Gericht verurteilt Vater zu Unterhaltszahlungen

Von dpa
11.02.2013Lesedauer: 1 Min.
Unterhalt: Durch Schwarzarbeit kann man sich nicht vor Unterhaltszahlungen drücken.Vergrößern des BildesDurch Schwarzarbeit kann man sich nicht vor Unterhaltszahlungen drücken. (Quelle: dpa-bilder)
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Selbst wenn die Einkünfte eines Elternteils aus Schwarzarbeit stammen, muss Kindesunterhalt gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Unterhaltsberechtigte nachweist, dass der Unterhaltspflichtige schwarz arbeitet. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 292/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In diesem Fall hatte der Vater behauptet, er könne keinen Unterhalt für sein Kind zahlen, da er nicht leistungsfähig sei und Hartz IV bekomme. Die Mutter behauptete, dass der Vater auf Baustellen schwarz arbeite und nannte einen Betrieb, wo das der Fall sei. Außerdem benannte sie Zeugen aus ihrem und seinem Freundeskreis. Der Vater habe geprahlt, er würde 2400 Euro pro Monat schwarz verdienen.

Urteil: Mindestunterhalt von 109 Euro durch den Vater

Daraus schloss das Gericht, dass der Vater Unterhalt leisten könne. Es verurteilte ihn dazu, monatlich einen Mindestunterhalt von 109 Euro zu zahlen. Die Mutter habe für das unterhaltsberechtigte Kind plausibel dargelegt, dass der Vater schwarz arbeite. Dieser hätte dann beweisen müssen, dass dem nicht so sei. Dies habe er nicht getan. Auch wenn er nicht mehr schwarz arbeite, müsse er den Betrag zahlen.

Wie viel Kindesunterhalt muss man zahlen? Hier können Sie es ganz einfach berechnen

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