22.09.2009, 14:30 Uhr
Nach der Geburt ihres Kindes haben Eltern alle Hände voll zu tun - sie sollten aber ein paar Anrufe bei ihren Versicherungsunternehmen nicht versäumen. Denn möglicherweise lassen sich einzelne Verträge in einem Familientarif zusammenfassen. Und in diesem ist das Kind gleich mitversichert. "Wenn die Eltern noch einzelne Haftpflichtversicherungen haben, sollten sie diese aufgeben und eine gemeinsame Police erstellen lassen", sagte Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, dem dpa-Themendienst. Dieser sei meist nur unbedeutend teurer als die Single-Police, ein Familientarif deckt das Kind aber mit ab.
Dasselbe gilt für die Auslandsreisekrankenversicherung - auch hier kann ein Familientarif das Kind auf seiner ersten Auslandsreise schützen und sich so auch für Eltern auszahlen. Unverzüglich benötigt das Kind eine klassische Krankenversicherung. "Soll das Kind gesetzlich versichert werden, kann es beitragsfrei bei einem Elternteil eingetragen werden", erklärte Weidenbach - Stichwort "Familienmitversicherung". Ist zumindest ein Elternteil privat versichert, können Eltern wählen. "Bei der privaten Kasse müssen Eltern ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden. Das Kind wird dann über den Vertrag von Vater oder Mutter versichert - es bekommt aber einen eigenen Tarif und zahlt einen eigenen Beitrag."
Nichts zu beachten gilt es bei der Kfz-Versicherung, wenig bei der Hausratversicherung. Letztere ist nicht an die Familie, sondern an die Wohnung gebunden. Ihr Preis richtet sich nach der Größe der Wohnung, ihrer Lage und dem Wert der Gegenstände in der Wohnung. "Es kann also allenfalls sein, dass ich teures Mobiliar neu für das Kind anschaffe. Dann kann es sein, dass die im Vertrag festgelegt Versicherungssumme nicht mehr ausreicht", erläutert Weidenbach. Sie zu erhöhen, bedeutet aber auch eine höhere Jahresprämie.
Umgehend profitieren können Eltern, wenn sie ihren Arbeitgeber alsbald über die Geburt in Kenntnis setzen. Der Elternteil, der die Betreuung zu Hause übernimmt, hat damit keine Mühe - die Personalabteilung ist meist ohnehin informiert. Auch der andere Elternteil sollte die Neuerung allerdings mitteilen, denn Kinderlose zahlen einen höheren Beitragssatz bei der Pflegeversicherung. "Der Arbeitgeber teilt der Sozialversicherung also den neuen Status mit - und Eltern zahlen dann weniger."
Verbraucherschützer empfehlen außerdem den baldigen Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung. "Sie ist unserer Einschätzung nach sinnvoller als eine Unfallversicherung, denn sie zahlt nicht nur bei Invalidität durch einen Unfall, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität." Viele Versicherer bieten den Abschluss der Police erst nach Ablauf des ersten Lebensjahres, sagt Weidenbach. Es gebe aber auch Unternehmen, die Kinder sofort versichern.
Quelle: dpa
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