04.08.2011, 10:21 Uhr
Voraussetzung dafür sei, dass die ausbildungssuchenden Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind. (Foto: imago)
Schulabgänger sollten sich während der Suche nach einer Lehrstelle bei der Agentur für Arbeit melden. Auf diese Weise könnten Nachteile bei der späteren Rente vermieden werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Denn die Zeit der Ausbildungsplatzsuche werde als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt und begründe spätere Rentenansprüche.
Voraussetzung dafür sei, dass die ausbildungssuchenden Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind. Nach dem 25. Lebensjahr sei eine Anrechnung nur möglich, wenn man unmittelbar zuvor beschäftigt war oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt und Beiträge dafür gezahlt hat. Das gilt auch, wenn man unmittelbar vorher Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat. Darüber hinaus müssten die Jugendlichen mindestens einen Kalendermonat auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sein. Ob sie einen Schulabschluss haben oder nicht, sei dabei nicht entscheidend.
Quelle: dpa
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